Gerichtsgutachten
Hier bekommt der Sachverständige den Auftrag vom zuständigen Gericht in Form eines Beweisbeschlusses. In diesem Stellt das Gericht bzw. die Parteien eindeutig formulierte Fragen an den Sachverständigen. Diese Tatsachen werden durch einen Ortstermin, zu dem beide Parteien eingeladen werden aufgenommen und ggf. erörtert bzw. von den streitenden Parteien werden die Fragen die der Sachverständige beim Ortstermin stellt beantwortet. Mit diesen Feststellungen und Antworten sowie dem Ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen fertigt der Sachverständige sein Gutachten an. Hierbei beschränkt er sich auf Tatsachenfeststellungen bzw. ggf. Wertangaben oder die Ermittlung von Reparaturkosten. Wertungen oder Urteile werden von Ihm nicht in Bezug auf Schuld oder Unschuld getroffen. Dies ist die alleinige Aufgabe des Gerichtes.