Privatgutachten
Der Ablauf der Ausarbeitung und Erstattung eines Gutachtens für einen privaten Auftraggeber entspricht weitgehend dem beim Gerichtsgutachten. Die Themenformulierung erfolgt hier jedoch durch den Auftraggeber. Wichtig ist, dass der Sachverständige von vornherein darauf achtet, dass das Thema, d. h. sein spezieller Auftrag, klar und eindeutig bezeichnet und eingegrenzt wird. Ggf. sollte er seinem Auftraggeber bereits bei der Ausarbeitung der Fragestellung helfen, da er sich dadurch möglicherweise unnötige Arbeit und zuweilen auch Ärger ersparen kann.
Auch bei einem solchen im Zusammenhang mit einem Privatgutachten durchzuführenden Ortstermin sollte der Sachverständige beide Parteien verständigen und dazu laden. Die Ladung der gegnerischen Partei kann jedoch auf Wunsch des Auftraggebers entfallen. Dies birgt jedoch die Gefahr der einseitigen Information und der Ablehnung des Gutachtens seitens der bestrittenen Partei. In nicht wenigen Fällen erübrigt sich darüber hinaus überhaupt die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens bei Privataufträgen. Häufig möchten sich nämlich Privatleute, die eine Arbeit von einem Handwerker haben ausführen lassen, lediglich von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bestätigen lassen, dass die Arbeit handwerksgerecht und den anerkannten Regeln der Technik entsprechend ausgeführt ist, bzw. sie möchten sich bestätigen lassen, dass von ihnen erkannte oder vermutete Mängel tatsächlich vorhanden sind ( siehe auch Fertigstellungsbescheinigung ).