ASR 1.7 regelt die Prüfung von Brandschutztüren

Wussten Sie schon, dass in der ASR 1.7 die Prüfung und Wartung von von Brandschutzschutztüren klar geregelt ist?

Den meisten Betreibern ist der Passus der ASR 1.7, Punkt 10.1 (3) und (4), Prüfung von Brandschutztüren, nicht bekannt bzw. die Bedeutung nicht bewusst. Viele sind der irrigen Meinung, dass Feuerschutztüren, hier als Brandschutztüren und Tore bezeichnet, gemäß der Bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis nicht regelmäßig zu prüfen sind.
Da die Einbau- sowie Prüf- und Wartungsanleitung der Hersteller Bestandteil der Zulassung sind, sind die hier aufgeführten Prüffristen unbedingt zu beachten.
Bei allen mir bekannten Herstellern ist in diesen Prüf- und Wartungsanleitungen eine Prüfpflicht von mindestens einmal jährlich enthalten und somit bindend.
Ebenso ist die Dokumentation in der Arbeitsstätte bereitzuhalten.
In Ihrem Fahrzeug ist diese Dokumentation zur Prüfung des Fahrzeugs auch vorhanden. Nur so kann der geschulte Mitarbeiter wissen, welche Bauteile zu prüfen und welche Werte, wie Spaltmaße, Bodenluft, Einstellung der Schließer etc. einzuhalten sind.

Ausgabe: November 2009 zuletzt geändert GMBl 2014, S. 284
Technische Regeln für Arbeitsstätten
Türen und Tore
ASR A1.7

10.2      Sicherheitstechnische Prüfung

  • Brandschutztüren und -tore sind nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung  dem  Prüfzeugnis  regelmäßig  zu  prüfen,  damit  sie  im  Notfall einwandfrei schließen (z. B. Feststellanlagen einmal monatlich durch den Betreiber und einmal jährlich durch den Sachkundigen).
  • Die sicherheitstechnische Prüfung schließt die Überprüfung des Vorhandenseins einer vollständigen technischen Dokumentation und der Betriebsanleitung.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema oder benötigen Sie Unterstützung bei der Implementierung eines Prüf- und Wartungswesens, helfe ich Ihnen gerne weiter.
Ausgebildete Fachbetriebe sind beim Bundesverband Metall in Essen registriert.