Instabile Zaunanlage

Schadensbild

Bei der streitgegenständlichen Zaunanlage handelte es sich um einen Gittermattenzaun, mit 1630 mm hohen Gittermatten. Diese Gittermatten waren an zum System gehörenden Zaunpfosten mittels Schrauben und Kunststoff – Einklemmkeilen in der Nut des Zaunpfostens befestigt. Die Zaunkappen waren aus Zinkdruckguss und die Schrauben aus Edelstahl. Die Gesamte Zaunanlage war feuerverzinkt und grün Kunststoffbeschichtet. Die Länge der Zaun-front ist rund 55 lfdm. Die Pfosten wurden einbetoniert.

Auf einer Seite des Zauns waren bis zur Streitverkündung eine rund 25 m lange Thuja – Hecke und Sträucher vorhanden. Diese Sträucher und die Thuja – Hecke wurden gerodet. Man stellte fest, dass die Zaunanlage auf rund 35 lfdm. nicht in der Flucht, teilweise nicht mehr im Lot stehen würde. Es wurde behauptet, dieser Schaden sei aufgrund von Bewuchs und / oder Rodungsarbeiten am Nachbargrundstück hervorgerufen worden. Zudem stünden etliche Pfosten aus dem Lot und vor allem wären diese nicht mehr fest im Erdreich, sondern stünden locker.

Zum Zeitpunkt des Ortstermins war beidseitig des Zauns Rasen angewachsen, dass augenscheinlich nichts mehr auf einst vorhandene Thuja – Hecken und Sträucher hinwies.

Jedoch alleine mit dem bloßen Auge habe ich das angesprochene Schadensbild der nicht fluchtenden Zaunanlage und die Schiefstellung der Pfosten festgestellt. Dass die Zaunpfosten nicht mehr alle fest im Erdreich fundamentiert waren, konnte ich per Hand feststellen.

Ursächlich für den Schaden waren verschiedene Komponenten, welche hier unglücklicher-weise zusammentrafen.
Die Fundamentierung einer Zaunanlage ist weder normativ noch in einem Technischen Regelwerk festgeschrieben. Eine Standfestigkeit für Zäune zwischen Grundstücken ist nirgend-wo gefordert bzw. festgelegt.

Hier können daher lediglich die Vorgaben der Hersteller, die allgemein anerkannten Regeln der Technik oder die Güteordnung der Fachverbände Drahtzaun e. V. bzw. Gütegemeinschaft Metallzauntechnik und Fachverband Metallzauntechnik e.V. als Grundlage genommen wer-den.

Der Hersteller des hier verbauten Zaunsystems hat für Gitterzäune mit 1630 mm Mattenhöhe dieses Zaunsystems eine Fundamentgröße von D = 300 mm und eine Fundamenttiefe von 800 mm in seinen Systemangaben vorgegeben.

Die Güteordnung des Fachverband Drahtzaun sieht für Zäune über 1500 mm Höhe min. 600 mm Einstand des Pfostens im Betonfundament und als Fundamentgröße für Mittel – End- und Eckpfosten min. 25 mm Durchmesser und 800 mm Tiefe des Bodenaushubs vor.

Die hier verbaute Fundamentgröße haben wir im Ortstermin durch Demontage zweier Gitter und das Herausziehen eines Pfostens mit einem vor Ort befindlichen Kran messen können. Der Durchmesser betrug an der Krone 300 mm und am unteren Ende 270 mm. Das Betonfundament war 500 mm im Gesamten hoch.

Somit wurden die Vorgaben des Herstellers als auch die der Gütemeinschaften um ca. 50% der vorgegebenen Gesamtmasse an Betonfundamentmasse unterschritten.
Zudem konnte man feststellen, dass der Boden bei diesem Grundstück auch in der Tiefe von 600mm ( 500 mm Fundamentblockgröße dessen Oberkante 100 mm unter OK Rasen lag ) der Boden als reiner Mutterboden bezeichnet werden konnte. Es war auch in dieser Tiefe von 600 mm noch möglich, einen handelsüblichen Spaten, fast in der gesamten Spatenblatthöhe in das Erdreich zu stechen. Und dies ohne größere Anstrengung.

Als Drittes kamen die Rodungsarbeiten mit einem Minibagger noch als negativer Faktor hinzu. Diese Verdichtung des Erdreichs sorgte, dies wurde durch einen Bodengutachter festgestellt, zur seitlichen Verschiebung der Zaunanlage.

Instandsetzung

Zur Instandsetzung dieser Zaunanlage wurden sämtliche Pfosten mittels eines, auf einem Fahrzeug montierten Krans herausgezogen. Die vorhandenen Fundamentlöcher wurden an-schließend mit einem Erdbohrer von 300 mm auf eine Tiefe von 900 mm gebohrt. So wurde sichergestellt, dass das Betonfundament über die Gesamthöhe von mind. 900 mm auch einen Durchmesser von 300 mm hat. Zudem wurde das Erdreich auch ab ca. 700 mm fester. Die neuen Pfosten wurden gesetzt und die demontierten Gittermatten wieder anmontiert. Der Zaun wurde ausgerichtet und die Fundamente mit Beton, mind. Klasse B15, vergossen.

Schadensvermeidung

Im Angebot zur Errichtung einer Zaunanlage, müssen die der Angebotserstellung zugrunde gelegten Bodenverhältnisse aufgeführt werden. Ebenso empfehle ich das Abfragen der Grundstücksnutzung seitens des Auftraggebers und des angrenzenden Grundstücks. Dies ist im Besonderen dann wichtig, wenn Türen oder gar Einfahrtstore in die Zaunanlage integriert sind. Fahren durch diese Einfahrtstore, sei es auch nur gelegentlich, Fahrzeuge mit höherem Gewicht, muss dies bei der Angebotserstellung und der Auslegung der Fundamente berücksichtigt werden.

Bei Toren empfiehlt es sich ggf. ein Streifenfundament mit Armierung zu erstellen, in welche beide Prosten eingespannt werden.
Stellt der Auftragnehmer während der Errichtung der Zaunanlage fest, dass diese Randbedingungen anders sind als angenommen, muss der Auftraggeber vor der Ausführung weiterer Arbeiten schriftlich informiert werden. Dies kann ggf. auch auf einem handschriftlichen Bautagebericht erfolgen. Vor der schriftlichen Freigabe durch den Auftragnehmer, sollten die Arbeiten nicht fortgeführt werden.

Im Zweifelsfalle, und auch dies sollte im Angebot erwähnt werden, kann zur Berechnung der Fundamentgrößen, auf Rechnung des Auftraggebers, ein Statiker zur Berechnung der Fundamente herangezogen werden.

In Abhängigkeit von Größe und Komplexität der Zaunanlagen und bei besonders kritischen Kunden, empfiehlt sich, in Abstimmung mit dem Auftraggeber, zur Abnahme einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen hinzuzuziehen Auch hierüber sollte man sich im Vorfeld über die Kostenverteilung und den Sachverständigen einigen.

Kontakt

Sollten Sie auf der Suche nach einem Sachverständigen sein nehmen Sie bitte Kontakt zu mir auf. Ich stehe Ihnen als Ansprechpartner bei Fragen und Interesse an meinen Leistungen mit weiteren Informationen gerne zur Verfügung.

Josef Fassbender • SV-Fassbender

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