Mangelhaftes Edelstahlgeländer
Im Zuge einer Balkonsanierung beauftragte eine 89-jährige Dame ein Unternehmen, das verrostete Stahlgeländer gegen ein neues Edelstahlgeländer mit Glasfüllung auszutauschen.
Nachdem das ausführende Unternehmen die Arbeiten nach mehrmaligem Nachbessern als abgeschlossen meldete, beauftragte mich die Dame auf Drängen der Nachbarschaft mit der Begutachtung des Geländers.
Ergebnisse der Begutachtung
Die ausgeführten Arbeiten waren derart mangelhaft, dass diese hier nur im Ansatz beschrieben werden können.
- An verschiedenen Punkten rostete das Geländer bereits nach zwei Monaten.
- Die Ausführung der Verdübelung war derart mangelhaft, dass durch die Instabilität des Geländers eine akute Absturzgefahr gegeben war.
- Die absturzsichernde Verglasung wurde in ESG statt VSG mit doppelter Folie ausgeführt. Sämtliche Schweißnähte waren mangelhaft.
Nach Fertigstellung des Gutachtens und einem gemeinsamen Gespräch der eingeschalteten Rechtsanwälte, erstattete man der Dame sämtliche entstandenen Kosten in Höhe von insgesamt rund 18.000,- €, ohne Eröffnung eines Gerichtsverfahrens. Das ausführende Unternehmen war kein Meisterbetrieb und besaß keinerlei Erfahrung in der Verarbeitung von Edelstahl.
Das Geländer wurde anschließend entfernt und durch ein Fachunternehmen gegen eine ordnungsgemäße Konstruktion ausgetauscht.
Kontakt
Sollten Sie auf der Suche nach einem Sachverständigen sein nehmen Sie bitte Kontakt zu mir auf. Ich stehe Ihnen als Ansprechpartner bei Fragen und Interesse an meinen Leistungen mit weiteren Informationen gerne zur Verfügung.
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