Prüfung einer Brandschutztür: Fluchtweg Vorschriften

Nach Prüfung der Brandschutztür Breite konnte ich als Gutachter zur Einhaltung geltender Fluchtwege Vorschriften den Austausch der Tür erwirken.

Der Planungsfehler

In einem großen Büro – und Geschäftshaus hatte ein Unternehmen den Auftrag erhalten Brandschutztüren als Fluchtwegtüren einzubauen.

Sämtliche Türen sollten eine lichte Durchgangsbreite von 1,20 Meter haben. Die Brandschutztüren waren ca. 2,0 Meter Breit, zweiflügelig und wurden mit zwei gleichgroßen Türflügeln und Panikfunktion ausgestattet.
Bei der Planung der Türelemente wurde jedoch übersehen, dass bei einer Brandschutztür das danebenliegende Element durch einen der Türflügel im lichten Durchgang eingeengt wurde.

Austausch der Türelemente bei der Brandschutztür

Bei der Prüfung, ob die Türelemente den Fluchtwege Vorschriften entsprechen, habe ich eine verbleibende Durchgangsbreite von 0,94 Meter festgestellt. Dieses Türelement musste daher neu gefertigt werden. Die Türflügel wurden unsymmetrisch geteilt und der lichte Durchgang war nachher 1,25 Meter breit. Der Schaden betrug ca. 5000,-€

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Sollten Sie auf der Suche nach einem Sachverständigen sein nehmen Sie bitte Kontakt zu mir auf. Ich stehe Ihnen als Ansprechpartner bei Fragen und Interesse an meinen Leistungen mit weiteren Informationen gerne zur Verfügung.

Josef Fassbender • SV-Fassbender

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