Prüfung von Feststellanlagen

Bei der Prüfung von Feststellanlagen kam ich in einem Institutsgebäude zu einer Feuerschutztüre mit einer Feststellanlage. Der Sturz aus Gipskarton hatte keine Luft zum integrierten Rauchmelder. So war im Brandfall die Durchströmung des Rauchmelders mit Rauch nicht oder nur erschwert möglich und die Türe wäre im Brandfall nicht oder zu spät durch den Türschließer geschlossen worden. Wie ich aus den Unterlagen ersehen konnte, wurde die Feuerschutztüre drei Jahre zuvor eingebaut.

Feststellanlage durch Trockenbau unbrauchbar!

Im Jahr danach wurden umfangreiche Kabelverlegearbeiten im Deckenbereich durchgeführt, und der Sturz oberhalb der Türanlage musste neu hergestellt werden. Das ausführende Trockenbauunternehmen führte die Arbeiten auftragsgemäß aus. Jedoch in Unkenntnis der Funktion des Rauchmelders, schloss man die Gipskartonverkleidung ohne Luftspalt direkt an die Gleitschiene des Obentürschließers mit seinem integrierten Rauchmelder an.

Auf meiner Feststellung basierend, wurde die Verkleidung entfernt, der in der Zulassung geforderten Luftspalt oberhalb der Gleitschiene 30 mm noch ausgebildet und die Anlage in einen funktions-fähigen Zustand gesetzt. So können vermeintliche Kleinigkeiten Menschenleben gefährden.

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Sollten Sie auf der Suche nach einem Sachverständigen sein nehmen Sie bitte Kontakt zu mir auf. Ich stehe Ihnen als Ansprechpartner bei Fragen und Interesse an meinen Leistungen mit weiteren Informationen gerne zur Verfügung.

Josef Fassbender • SV-Fassbender

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