Barrierefreiheit

Als Metallbauermeister und Sachverständiger beschäftige ich mich seit 1982 bzw. seit 2005 intensiv mit dem Fachbereich Türtechnik: Die Anforderungen an das Bauelement Tür haben sich in den vergangenen 25 Jahren erheblich weiterentwickelt.

Neben den grundlegenden, baurechtlich geforderten Schutzfunktionen wie Brand- und Rauchschutz, Wärmeschutz oder Fluchtwegfunktionen sind weitere Anforderungen hinzugekommen. Diese ergeben sich aus nutzerspezifischen Bedürfnissen sowie den technischen Möglichkeiten moderner elektronischer Bauteile – etwa in den Bereichen:

  • Zutrittskontrolle
  • Begehkomfort
  • Offenhaltung
  • Fluchtwegverriegelungssysteme

In den letzten Jahren hat insbesondere der Bedarf an barrierefreien Zutrittslösungen deutlich an Bedeutung gewonnen. Während in öffentlich zugänglichen Gebäuden die Anforderungen der DIN 18040 umzusetzen sind, ist in internen Bereichen häufig die Technische Regel ASR V3a.2 zum Schutz der Mitarbeitenden zu berücksichtigen.

Neben geometrischen Anforderungen wie lichter Durchgangsbreite und -höhe sowie ausreichendem Platzbedarf als Bewegungsfläche vor, neben oder hinter der Tür, können je nach Nutzergruppe auch optische und akustische Anforderungen hinzukommen – z. B. kontrastreiche Farbgestaltung oder akustische Warnsignale.

Weitere wichtige Fragen lauten:

  • In welcher Höhe sind Bedienelemente oder Türdrücker anzubringen?
  • Ist eine Selbstrettung oder eine assistierte Rettung vorgesehen oder erforderlich?

Oftmals müssen mehrere Anforderungen gleichzeitig erfüllt werden – sei es aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder individueller Nutzerbedürfnisse. So ergeben sich zahlreiche Fragestellungen aus dem Konzept für Barrierefreiheit, dem Brandschutzkonzept und anderen Planungsgrundlagen.

Um diesen komplexen Anforderungen gerecht zu werden und Türen ganzheitlich betrachten zu können, habe ich 2023 beim DIN in Berlin den Lehrgang zum Fachplaner für barrierefreies Bauen erfolgreich absolviert.

Gerne unterstütze ich Sie herstellerunabhängig – von der Planung über die baubegleitende Qualitätskontrolle bis hin zur Abnahme und Einführung eines Prüf- und Wartungssystems – bei der normgerechten und praxisorientierten Umsetzung der Barrierefreiheit im Bereich der Türtechnik.

Als Metallbauermeister und Sachverständiger beschäftige ich mich seit 1982 bzw. seit 2005 intensiv mit dem Fachbereich Türtechnik: Die Anforderungen an das Bauelement Tür haben sich in den vergangenen 25 Jahren erheblich weiterentwickelt.

Neben den grundlegenden, baurechtlich geforderten Schutzfunktionen wie Brand- und Rauchschutz, Wärmeschutz oder Fluchtwegfunktionen sind weitere Anforderungen hinzugekommen. Diese ergeben sich aus nutzerspezifischen Bedürfnissen sowie den technischen Möglichkeiten moderner elektronischer Bauteile – etwa in den Bereichen:

  • Zutrittskontrolle
  • Begehkomfort
  • Offenhaltung
  • Fluchtwegverriegelungssysteme

In den letzten Jahren hat insbesondere der Bedarf an barrierefreien Zutrittslösungen deutlich an Bedeutung gewonnen. Während in öffentlich zugänglichen Gebäuden die Anforderungen der DIN 18040 umzusetzen sind, ist in internen Bereichen häufig die Technische Regel ASR V3a.2 zum Schutz der Mitarbeitenden zu berücksichtigen.

Neben geometrischen Anforderungen wie lichter Durchgangsbreite und -höhe sowie ausreichendem Platzbedarf als Bewegungsfläche vor, neben oder hinter der Tür, können je nach Nutzergruppe auch optische und akustische Anforderungen hinzukommen – z. B. kontrastreiche Farbgestaltung oder akustische Warnsignale.

Weitere wichtige Fragen lauten:

  • In welcher Höhe sind Bedienelemente oder Türdrücker anzubringen?
  • Ist eine Selbstrettung oder eine assistierte Rettung vorgesehen oder erforderlich?

Oftmals müssen mehrere Anforderungen gleichzeitig erfüllt werden – sei es aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder individueller Nutzerbedürfnisse. So ergeben sich zahlreiche Fragestellungen aus dem Konzept für Barrierefreiheit, dem Brandschutzkonzept und anderen Planungsgrundlagen.

Um diesen komplexen Anforderungen gerecht zu werden und Türen ganzheitlich betrachten zu können, habe ich 2023 beim DIN in Berlin den Lehrgang zum Fachplaner für barrierefreies Bauen erfolgreich absolviert.

Gerne unterstütze ich Sie herstellerunabhängig – von der Planung über die baubegleitende Qualitätskontrolle bis hin zur Abnahme und Einführung eines Prüf- und Wartungssystems – bei der normgerechten und praxisorientierten Umsetzung der Barrierefreiheit im Bereich der Türtechnik.

Beratung und Unterstützung zum Thema barrierefreie Türsysteme:

  • Fachliche Beratung zu gesetzlichen und normativen Anforderungen (DIN 18040, ASR V3a.2 etc.)
  • Unterstützung bei der barrierefreien Planung und Konzeption
  • Prüfung und Bewertung vorhandener Türanlagen auf Barrierefreiheit
  • Abstimmung mit Fachplanern für Brandschutz, Arbeitsschutz und Architektur
  • Erarbeitung ganzheitlicher Lösungen für barrierefreie Zutritts- bzw. Fluchtwegkonzepte
  • Begleitung bei Neubau, Umbau oder Sanierung
  • Baubegleitende Qualitätskontrollen
  • Unterstützung bei der Abnahme und Inbetriebnahme
  • Dokumentation der Ausführung der barrierefreien Türanlage
  • Einführung eines Prüf- und Wartungskonzepts für die Türanlage

Wie werden die Anforderungen der Barrierefreiheit in Ihrem Bauprojekt erfüllt?

Wie werden die Anforderungen der Barrierefreiheit in Ihrem Bauprojekt erfüllt?

Schildern Sie mir Ihr Anliegen und ich melde mich hierzu bei Ihnen!

Gleich ob Neubau oder Umbau: Barrierefreiheit ermöglicht Teilhabe und Sicherheit: Ob im öffentlichen Raum, am Arbeitsplatz, oder für den altersgerechten Umbau des Eigenheims: Barrierefreiheit ist ein unverzichtbarer Bestandteil inklusiver und sicherer Architektur. Welche Anforderungen im konkreten Fall gelten, hängt vom Nutzungskontext und den anzuwendenden Normen ab und muss individuell geprüft werden.

Wie kann ich Ihnen weiterhelfen?