Verlust des Versicherungsschutzes durch Nachrüstung
Versicherungsschaden an T-90-Feuerschutztüre aus Holz
Bei einem Transport einer Kopiereinheit, wurde die Oberfläche einer Feuerschutztüre aus Holz beschädigt. Da man seitens der Versicherung Zweifel an der angemeldeten Schadenshöhe von 11.000,-€ hegte, wurde ich beauftragt dies zu prüfen.
Das Türblatt selber war durch den Anfahrschaden soweit zerstört, dass es erneuert werden musste. Da es aufgrund des Alters der Feuerschutztüre nicht möglich war ein neues Türblatt zu liefern, musste auch die Zarge erneuert werden. Seitens des Versicherungsnehmers wurde ein Angebot über eine Zarge mit Elektroöffner eingereicht.
Nachrüstung festgestellt
Vor Ort habe ich festgestellt, dass der vorhandene Elektroöffner nachgerüstet worden war. Um die Nachbesserung auszuführen, hatte man die Tasche hinter dem Schließblech (Schließkasten) entfernt, frei nach dem Motto “das sieht ja keiner.“
Verlust des Versicherungsschutzes
Diese nachträglich ausgeführte Änderung an einer Feuerschutztüre führte zum Verlust der Zulassung. Somit hatte die Türanlage zum Zeitpunkt des Schadens durch diese Änderung Ihre Zulassung verloren. So wurde der Schaden, welcher durch den Transport entstanden war, auf das Türblatt und somit auf rund 4.000,-€ beschränkt.
Anders endete die Angelegenheit für das Unternehmen, welches die Türe nachträglich abgeändert hatte. Diese Änderung hatte man an vier weiteren Türanlagen vorgenommen und wurde nun hierfür in Regress gezogen. Auch diese vier Türen wurden ausgetauscht, jedoch zu Lasten des ausführenden Unternehmens.
Kontakt
Sollten Sie auf der Suche nach einem Sachverständigen sein nehmen Sie bitte Kontakt zu mir auf. Ich stehe Ihnen als Ansprechpartner bei Fragen und Interesse an meinen Leistungen mit weiteren Informationen gerne zur Verfügung.
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