Versicherungsfall an Hauseingangstür

Eine Rechtsanwältin hatte einen Einbruchschaden an einer Aluminiumtüre erlitten und die Versicherung wollte Ihr eine Entschädigung von 1500,-€ zukommen lassen. Die Dame fühlte sich übervorteilt und befürchtete eine Unterzahlung durch die Versicherung.

Gutachter Stellungnahme erhöht Entschädigung

Nach Durchsicht der zugesandten Unterlagen kam ich zu dem Urteil, dass diese Entschädigung nicht ausreichend war. Ich schrieb eine Stellungnahme und bewertete den Restwert sowie die vorgelegten Angebote von Handwerkern zum Austausch der Türe.

Diese Stellungnahme schickte die Rechtsanwältin an die Versicherung, worauf diese Ihren Vorschlag umgehend auf 2.750,-€ nachbesserte. So erhielt die Versicherungsnehmerin durch meine Einschaltung eine angemessene Entschädigung – dank meiner Stellungnahme konnte die Entschädigung der Versicherung für die Türe somit nahezu verdoppelt werden.

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Sollten Sie auf der Suche nach einem Sachverständigen sein nehmen Sie bitte Kontakt zu mir auf. Ich stehe Ihnen als Ansprechpartner bei Fragen und Interesse an meinen Leistungen mit weiteren Informationen gerne zur Verfügung.

Josef Fassbender • SV-Fassbender

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