Versicherungsschaden an Bühne und Tor
Begutachtung und Beweissicherung
In einer Waschanlage für Silo LKW werden die Silos schräg nach oben gestellt und mittels Wasser und Speziallösungen sowie einem nachgeschalteten Trocknungsgebläse gesäubert. Im vorliegenden Versicherungsschaden hatter der Fahrer eines die Anlage befahrenden nagelneuen LKW sein Fahrzeug verlassen und betätigte, unter der Toranlage und der Bühne mit dem Trockner stehend, irrtümlicherweise die hydraulische Einrichtung zur Schrägstellung des Tanks und entfernte sich einige Meter.
Ehe er sein Missgeschick bemerkte und den Vorgang abbrechen konnte, wurden die Toranlage, die Bühne und die Trocknungseinrichtung teilweise irreparabel beschädigt. Aufgrund des laufenden Betriebes und der Frostgefahr, der Schaden ereignete sich im Winter, musste eine Reparatur umgehend durchgeführt werden. Die Begutachtung und Beweissicherung habe ich, mit Zustimmung der Versicherung, am nächsten Tag vorgenommen.
Anerkennung der Schäden durch Versicherung
Der festgestellte Versicherungsschaden wurde seitens der Versicherung ohne Abzüge anerkannt und die provisorische Reparatur innerhalb von 2 Tagen durchgeführt. Nach Eintreffen der bestellten Ersatzteile montierte man die Teile. Den von mir bezifferten Schaden glich die Versicherung in voller Höhe aus.
Kontakt
Sollten Sie auf der Suche nach einem Sachverständigen sein nehmen Sie bitte Kontakt zu mir auf. Ich stehe Ihnen als Ansprechpartner bei Fragen und Interesse an meinen Leistungen mit weiteren Informationen gerne zur Verfügung.
Kontakt
Sollten Sie auf der Suche nach einem Sachverständigen sein nehmen Sie bitte Kontakt zu mir auf. Ich stehe Ihnen als Ansprechpartner bei Fragen und Interesse an meinen Leistungen mit weiteren Informationen gerne zur Verfügung.